- Funktionsholding
- im ⇡ Außensteuergesetz (AStG) früher eine Bezeichnung für eine ⇡ Holding-Gesellschaft in einem ausländischen Staat, die eine aktive Tätigkeit ausübt und im wirtschaftlichen Zusammenhang damit eine wesentliche Beteiligung an einer anderen ausländischen Gesellschaft hält, die selbst ebenfalls wieder aktiv tätig sein muss. War eine Gesellschaft F., so galten die Dividendeneinkünfte aus der Untergesellschaft bei ihr nicht als Einkünfte aus passiver Tätigkeit. Da nach der Reform der Hinzurechnungsbesteuerung alle ausländischen Gesellschaften so behandelt werden wie früher nur die F. und die Landesholding, ist die Regelung über F. (§ 8 II AStG) aufgehoben worden.
Lexikon der Economics. 2013.